WOHNEN UND TAGESSTRUKTUR
FÜR BESONDERE MENSCHEN
Wohnen und Tagesstruktur greifen bei der Stiftung Satis eng ineinander. Sie geben Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen Orientierung, Sicherheit und die Möglichkeit, ihren Alltag aktiv mitzugestalten.
Im Zentrum stehen individuelle Begleitung, persönliche Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe.
Dabei arbeiten wir eng mit psychiatrischen, therapeutischen, medizinischen und weiteren Fachstellen zusammen, damit Unterstützung ganzheitlich gedacht und Übergänge sorgfältig begleitet werden können.
Wohnen - Sicherheit und Perspektive
Jeder Mensch benötigt unterschiedliche Unterstützung. Deshalb bietet die Stiftung Satis unterschiedliche Wohnformen mit bedarfsgerechter Betreuung und Begleitung an.
Für Menschen mit strafrechtlichem Hintergrund bietet die Stiftung Satis ein professionelles und sicheres Betreuungsumfeld. Die Begleitung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und verbindet gesellschaftliche Integration mit klaren Rahmenbedingungen.
Im Mittelpunkt stehen die Gestaltung und Strukturierung des Alltags, Haushaltsführung, Freizeitgestaltung, Gesundheitsversorgung sowie die Förderung von Selbständigkeit und Selbstwirksamkeit.
Tagesstruktur - Arbeit mit Sinn
Eine sinnvolle Beschäftigung schafft Orientierung, stärkt das Selbstvertrauen und fördert die soziale Teilhabe. Sie untersützt Menschen dabei, Motivation, Belastbarkeit und Ausdauer zu entwickeln und zu festigen.
Darum bietet die Stiftung Satis unterschiedliche Tagesstrukturen an. Dabei orientieren wir uns an den Fähigkeiten, Interessen und Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Klienten.
Zusammen mit den Wohnangeboten schaffen wir so eine verlässliche Tages- und Lebensstruktur, die Orientierung, Stabilität und Sicherheit vermittelt und eine ganzheitliche Begleitung und Unterstützung ermöglicht.
Anfrage Wohn- / Tagesstrukturplatz
Zielgruppen
In der Stiftung Satis finden Frauen und Männer mit einer psychischen Beeinträchtigung zwischen 25 bis 65 Jahren ein Zuhause; Menschen im offenen Sanktionenvollzug; Menschen mit problematischen, herausfordernden oder gefährdenden Verhaltensweisen, die zu erhöhten Begleit- und Monitoringansprüchen führen.
Von einer Aufnahme sieht die Stiftung Satis dann ab, wenn ein aktiver Substanzenkonsum oder eine hohe Pflegebedürftigkeit vorliegt. Ein weiteres Ausschlusskriterium im Justizbereich ist ein pädosexuelles Delikt.
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
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Die Stiftung Satis arbeitet eng zusammen mit den Betroffenen, ihrem Umfeld, den psychiatrischen Kliniken und örtlichen Ärzten. Die häufigsten Themen der Klientel sind:
- Beeinträchtigungen aus dem schizophrenen Formenkreis
- Beeinträchtigungen infolge Intelligenzminderung oder Persönlichkeitsstörungen
- Beeinträchtigungen in Bezug auf Depressionen oder Manien
- Beeinträchtigungen infolge von Angst- oder Zwangsstörungen
Die Mehrheit der Klientel der Stiftung Satis kämpft mit einer chronischen Form von Beeinträchtigung und kann nicht mehr in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Das heisst, dass die betroffenen Menschen langfristig auf einen geschützten Arbeitsplatz angewiesen sind. Das Ziel in der Begleitung der Klientel ist, sie in einer grösstmöglichen Selbständigkeit zu unterstützen. Je nach Fragestellung und Zielvereinbarung kann der Aufenthalt in der Stiftung Satis unterschiedlich lang sein.
Menschen im offenen Massnahmenvollzug
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Menschen, die sich im offenen, stationären Vollzug ihrer Massnahme befinden, werden von der Stiftung Satis begleitet. Im Rahmen eines Vollzugsplans werden individuell zugeschnittene Ziele erarbeitet. Dies mit Fokus auf Rückfallprävention und Risikomonitoring. Die Betroffenen werden in ihrer Weiterentwicklung begleitet von Fachkräften des Forensischen Ambulatoriums der PDAG.
Wichtige Kriterien für eine Aufnahme sind ein gewisses Mass an Absprachefähigkeit, eine Abstinenz von Drogen und Alkohol; eventuell ist eine Aufnahme bei einer ärztlich überwachten Substitution möglich. Für die Aufnahmeabklärungen erstellt die Stiftung Satis ein internes, forensisches Konzept. Dazu benötigt sie Gutachten, Urteile und Führungsberichte. Ausschlusskriterien sind Delikte im pädosexuellen Bereich. Nach der ersten Prüfung wird ein Kennenlerngespräch vereinbart. Ein dreiwöchiger Schnupperaufenthalt unterstützt die Beurteilung einer Aufnahme. Die Vorabklärungsphase kann bis zu drei Monate dauern.
Im Arbeitsexternat geht die betroffene Person tagsüber einer Arbeit ausserhalb der Justizvollzugsanstalt nach und verbringt nur die arbeitsfreie Zeit in der Vollzugseinrichtung. Das Arbeitsexternat ist eine Progressionsstufe auf dem Weg zur bedingten Entlassung und ist auf eine Dauer von drei bis zwölf Monaten angelegt (Art. 77a/Abs. 1 und 2 StGB). Diese Phase des Strafvollzuges hat zum Ziel, das soziale Verhalten des einst straffällig gewordenen Menschen zu fördern und sein deliktfreies Leben zu festigen. Das Arbeitsexternat soll dem betroffenen Menschen ermöglichen, sich schrittweise und mit Unterstützung wieder in die Gesellschaft und das Arbeitsleben zu integrieren.
Die Stiftung Satis folgt in ihrer Arbeit den Richtlinien des Strafvollzugskondordats der Nordwest- und Innerschweiz.
«Ich habe die Lebenskerze an beiden Enden angezündet und immer das Volle gegeben. In allem, was ich machte.»
Der 68-Jährige ist Elektriker, Rockmusikexperte der 1970er- und 1980er-Jahre und er interessiert sich für theologische Themen. Er lebt aufgrund einer Alkoholerkrankung und deren psychischen Folgen in der Stiftung Satis.